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Beitrag von JoelsMama Admin Di Apr 01, 2008 12:56 pm

Eltern müssen uneheliche Kinder nicht besuchen

Ab jetzt dürfen keine Bußgelder mehr gegen Eltern verhängt werden, die ihre Kinder aus einem Seitensprung am liebsten vergessen wollen. Geklagt hatte ein Vater, der zwar Unterhalt leistet, seinen neunjährigen Sohn jedoch noch nie gesehen hat.

KARLSRUHE - Eltern dürfen grundsätzlich nicht zum Umgang mit einem nichtehelichen Kind gezwungen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Ein solcher Zwangsumgang diene in der Regel nicht dem Kindeswohl. Die Verfassungsbeschwerde eines Vaters aus Brandenburg an der Havel war damit erfolgreich. Ihm drohte ein Zwangsgeld von maximal 25.000 Euro, wenn er sich weiterhin weigern sollte, seinen heute neunjährigen, nichtehelichen Sohn zu sehen.
Der verheiratete Mann hat zwei minderjährige Kinder aus der Ehe und zudem - aus einem Seitensprung - den neunjährigen Sohn. Er hat die Vaterschaft für den Jungen anerkannt und leistet Unterhalt. Das Kind hat er aber noch nie gesehen, weil dies nach seiner Ansicht unweigerlich zum Zerbrechen seiner Ehe führen würde. Nach Angaben seiner Anwältin empfindet er keine Bindung zu dem Jungen. Er hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil er sich durch die vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verfügte Zwangsgeldandrohung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte.
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