Weisst Ihr ob geht?
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Weisst Ihr ob geht?
Hallo Mädels,
ich habe eine Frage , weisst jemand wenn man 2 Jobs hat , eine bis 300 eu und andere bis 400eu basis ob man Sozialversicherung zahlen muss ? Weil bei mir ist folgendes , ich habe eine Job bis 300 eu aber jetzt will noch eine bis 400eu , und als Sutdentin darfe ich bis 80 Std pro Monat arbeiten .In gesetz steht nirgend wo , dass das Job nur eine sein muss , meine ich bei diese 300 eu basis arbeite 34std pro Monat und bei andere 42Std , insgesamt sind 76std. Ist das erlaubt so zu arbeiten ???
ich habe eine Frage , weisst jemand wenn man 2 Jobs hat , eine bis 300 eu und andere bis 400eu basis ob man Sozialversicherung zahlen muss ? Weil bei mir ist folgendes , ich habe eine Job bis 300 eu aber jetzt will noch eine bis 400eu , und als Sutdentin darfe ich bis 80 Std pro Monat arbeiten .In gesetz steht nirgend wo , dass das Job nur eine sein muss , meine ich bei diese 300 eu basis arbeite 34std pro Monat und bei andere 42Std , insgesamt sind 76std. Ist das erlaubt so zu arbeiten ???
Soraya- Anzahl der Beiträge : 124
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Re: Weisst Ihr ob geht?
oh sorry hab ich keine ahnung von
sandycool24- Anzahl der Beiträge : 898
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Re: Weisst Ihr ob geht?
eigentlich ist das so das man bis 400€ steuerfrei arbeiten kann alles was du darüber verdienst musst du versteuern ergo kannst du keine 2 jobs die nur bis zu 400€ gehen haben
Angelical- Anzahl der Beiträge : 116
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Re: Weisst Ihr ob geht?
hab mal bissl gegoogelt und das in studis-online gefunden:
"Wenn Ihr nur (und ausschließlich) einen 400-Euro-Job habt, kommt Ihr mit der Lohnsteuer in der Regel nicht in Berührung. Ihr benötigt keine Steuerkarte und müsst auch keine Steuererklärung abgeben. Das Thema Lohnsteuer ist damit erledigt, dass der Arbeitgeber einen pauschalen Anteil vom Einkommen an das Finanzamt abführt.
In fast allen anderen Fällen werdet Ihr eine Steuerkarte abgeben müssen. In diesem Fall dürfte sich im folgenden Jahr eine Steuererklärung lohnen, nach der Ihr die vom Arbeitgeber auf der Grundlage der Steuerkarte abgeführten Steuern wieder zurückerhaltet. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr im Kalenderjahr nicht zu viel verdient habt. Alle gezahlten Steuern werdet Ihr jedenfalls dann zurückbekommen, wenn Ihr mit Eurem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 7664 Euro zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 920 Euro bleibt."
und das hier hab ich auch noch gefunden:
"Für die Sozialversicherungspflicht solcher Nebenjobs gelten zunächst einmal die allgemeinen Geringfügigkeitsregelungen: ein 400-Euro-Job ist frei, aber der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Eine kurzfristige Beschäftigung bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage ist für beide Seiten frei. Auch die Vorschriften über die Zusammenrechnung mehrerer solcher Jobs sind zu beachten.
Wenn diese Grenzen überschritten werden, ist ein "Werkstudent" in der Rentenversicherung (seit 1996) beitragspflichtig, das heißt sowohl er als auch der Arbeitgeber zahlen je 9,75 % vom Bruttolohn. Wenn der Bruttolohn zwischen 400 und 800 Euro monatlich liegt, ermäßigt sich der Beitrag des Studenten nach den Regeln der "Gleitzone", der Arbeitgeber zahlt jedoch die vollen 9,75 %. Für den Arbeitgeber ist deshalb eine Beschäftigung mit etwas über 400 Euro wesentlich günstiger, da er damit die 25-%-Pauschale bei "Geringfügigkeit" vermeidet. Der Student selbst zahlt z.B. bei 450 Euro nur etwa 16 Euro Rentenbeitrag."
"Wenn Ihr nur (und ausschließlich) einen 400-Euro-Job habt, kommt Ihr mit der Lohnsteuer in der Regel nicht in Berührung. Ihr benötigt keine Steuerkarte und müsst auch keine Steuererklärung abgeben. Das Thema Lohnsteuer ist damit erledigt, dass der Arbeitgeber einen pauschalen Anteil vom Einkommen an das Finanzamt abführt.
In fast allen anderen Fällen werdet Ihr eine Steuerkarte abgeben müssen. In diesem Fall dürfte sich im folgenden Jahr eine Steuererklärung lohnen, nach der Ihr die vom Arbeitgeber auf der Grundlage der Steuerkarte abgeführten Steuern wieder zurückerhaltet. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr im Kalenderjahr nicht zu viel verdient habt. Alle gezahlten Steuern werdet Ihr jedenfalls dann zurückbekommen, wenn Ihr mit Eurem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 7664 Euro zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 920 Euro bleibt."
und das hier hab ich auch noch gefunden:
"Für die Sozialversicherungspflicht solcher Nebenjobs gelten zunächst einmal die allgemeinen Geringfügigkeitsregelungen: ein 400-Euro-Job ist frei, aber der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Eine kurzfristige Beschäftigung bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage ist für beide Seiten frei. Auch die Vorschriften über die Zusammenrechnung mehrerer solcher Jobs sind zu beachten.
Wenn diese Grenzen überschritten werden, ist ein "Werkstudent" in der Rentenversicherung (seit 1996) beitragspflichtig, das heißt sowohl er als auch der Arbeitgeber zahlen je 9,75 % vom Bruttolohn. Wenn der Bruttolohn zwischen 400 und 800 Euro monatlich liegt, ermäßigt sich der Beitrag des Studenten nach den Regeln der "Gleitzone", der Arbeitgeber zahlt jedoch die vollen 9,75 %. Für den Arbeitgeber ist deshalb eine Beschäftigung mit etwas über 400 Euro wesentlich günstiger, da er damit die 25-%-Pauschale bei "Geringfügigkeit" vermeidet. Der Student selbst zahlt z.B. bei 450 Euro nur etwa 16 Euro Rentenbeitrag."
Angelical- Anzahl der Beiträge : 116
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Re: Weisst Ihr ob geht?
ich danke dir , hat mir geholfen
Soraya- Anzahl der Beiträge : 124
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